Liebe Patienten,

 

Informationen zum Elektronischen Rezept (E-Rezept finden Sie weiter unten)

 

Bitte bestellen Sie Wiederholungsrezepte oder Überweisungen möglichst gern per E-Mail unter:

 

rezept@hausarzt-schwalbach.de

 

oder per Fax: 06196-888319

 

Sie unterstützen damit unsere telefonische Erreichbarkeit für alle anderen Anliegen.

Bitte schreiben Sie dazu Name, Vorname, Geburtsdatum, Medikamente/Überweisungsgrund und eine Telefonnummer für Rückfragen.

 

Je nach Eingang der Bestellung können Sie am Folgetag zu unseren Öffnungszeiten alles abholen – die Zeiten finden Sie auf:

www.hausarzt-schwalbach.de

 

Bitte beachten Sie: Sollte sich der Nachname, die Adresse oder Ihre Versicherung geändert haben, können wir erst nach Einlesen der Krankenkassenkarte alles vorbereiten zur Abholung am Folgetag.

 

Bringen Sie bitte zur Abholung Ihre Krankenkassenkarte mit, falls sie im aktuellen Quartal noch nicht eingelesen wurde.

Tragen Sie bitte in unserer Praxis bei Infektzeichen (Husten, Schnupfen, Fieber oder ähnliches) eine FFP2-Maske, um sich und andere zu schützen

 

Natürlich ist eine telefonische Bestellung auch weiterhin möglich.

 

- Informationen zum Elektronischen Rezept (E-Rezept)

 

Liebe Patienten, auch in unserer Praxis ist die Ausstellung eines Elektronischen Rezeptes (E-Rezept) möglich. Bedingung dafür ist jedoch, dass die Krankenkassenkarte bei uns in der Praxis dafür eingelesen ist, um das Rezept vorzubereiten und zu erstellen. Wenn Sie das Rezept (telefonisch oder per EMail) bestellt haben wird es von unseren Mitarbeiterinnen im System angelegt. Es muss dann aber ärztliche noch elektronisch signiert ("unterschrieben")  werden, dies erfolgt in der Regel zu unseren Mittagspausen, bzw. am Abend gegen Sprechstundenende. Und kann dann spätestens am Folgetag in der Apotheke eingelöst werden. Falls Sie das Medikament sehr rasch benötigen teilen Sie uns dies bitte mit.

 

Sofern die Karte noch nicht eingelesen ist - und Sie Medikamente bestellen - würden wir dann ein reguläres Papier-Rezept erstellen, das Sie dann in der Praxis beim Einlesen der Karte abholen und damit in der Apotheke direkt einlösen.

 

Berücksichtigen Sie bitte: das E-Rezept gilt derzeit nur für gesetzlich Versicherte und auch nur für Medikamente. Beispielsweise Kompressionsstrümpfe, Verbandsmittel oder Stechlanzetten (für Blutzuckermessung) werden weiterhin über die üblichen "rosa Rezepte" (auch offiziell Muster 16) ausgestellt, ebenso Privatverordnungen. Bekommen Sie also von uns Medikamente verordnet, die sowohl von der Krankenkasse übernommen werden als auch solche, die sie selbst bezahlen müssen. Dann müssen sie weiterhin die Rezepte für die selbst zu bezahlenden Medikamente bei uns abholen.

 

Für die Abholung der Medikamente auf einem E-Rezept bekommen Sie keinen Papierausdruck von uns, sondern diese werden den Apotheken automatisch als Information zugesendet, das heißt, Sie können in jedwede von Ihnen ausgewählte Apotheke gehen. Zur Abholung benötigen Sie dann nur die Krankenkassenkarte - die in der Apotheke eingelesen wird, oder eine App Ihrer Krankenkasse auf Ihrem Smartphone (bei individueller Registrierung).

 

Wir können verstehen, das die gesamte Neuerung zu Verunsicherung führen kann. Haben Sie auch bitte Verständnis, wenn etwas nicht klappen sollte, dass nicht alle Prozesse in unserer Hand liegen - wir erstellen lediglich die Rezepte, signieren diese elektronisch und schicken sie ins Gesamtsystem.

 

Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an. 

Vielen Dank

Ihr Praxisteam